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Die RED II-Initiative zum Klimaschutz – Fördermöglichkeiten für Kommunen und Privatwirtschaft

Vom Jahr 2021 werden wir in Zukunft noch häufiger sprechen.

Um Missverständnissen vorzubeugen: damit meinen wir nicht die Ereignisse rund um die Corona-Pandemie, die uns immer noch in Atem hält. Nein, es geht mehr um eine Tatsache, die den meisten von uns gar nicht bewusst ist: 2021 war ein Jahr der Superlative.

Im Mai wurden im russischen Polarkreis über 30°C gemessen. In Kanada und Nordamerika wurden im Juni mit Temperaturen von um die 50°C bisherige Hitzerekorde gebrochen. Im Mittelmeerraum brannten im August über 400.000 Hektar Wald. Und nicht zuletzt die extremen Unwetter, die im Juli in West- und Südostdeutschland ein Jahrhunderthochwasser verursachten.

Diese und ähnliche Naturereignisse haben uns 2021 drei Dinge verdeutlicht:

  • Klimawandel ist gelebte Realität. Jedes der eben erwähnten Wetterphänomene steht laut diversen Expertengremien im direkten Zusammenhang mit der Veränderung des Klimas auf der Erde.
  • Klimawandel ist eine aktive Bedrohung. Bei fast jeder dieser Katastrophen sterben Menschen und Tiere, Infrastruktur wird zerstört, Ökosysteme verändern sich nachhaltig. Der aktuelle Bericht des Weltklimarats gibt mit seiner Zukunftsprognose wenig Grund zur Hoffnung. Laut Bundesumweltministerin Svenja Schulze „schwebt der Planet in Lebensgefahr”.
  • Klimawandel findet überall statt. Auch bei uns in Deutschland. Immer härtere Dürresommer, Temperaturstürze und -anstiege im zweistelligen Gradbereich und sogar Tornados sind längst keine Ausnahmen mehr.

Diesen drei vernichtenden Tatsachen können wir Menschen nur eine einzige Lösung entgegenstellen: Konsequenten Klimaschutz.

 

holding plant

Konsequenter Klimaschutz ist die einzige Möglichkeit, um den Klimawandel zu verlangsamen.

 

Die RED II-Initiative als europäische Antwort auf den Klimawandel

Eine Maßnahme, mit der man im Europäischen Raum die Klimaentwicklung positiv beeinflussen möchte, ist die EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien („Renewable Energy Directive II“ – RED II, 2018/2001). Laut dieser verpflichten sich EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen des Europäischen Klima- und Energiepakets, per nationalem Recht Alternativenergien zu fördern und Treibhausgase zu reduzieren.

Deutschland geht hierbei unter anderem mit einem verschärften Klimaschutzgesetz in die Umsetzung. Das hehre Ziel: Klimaneutralität bis 2045. Schon bis zum Jahr 2030 sollen die jährlichen CO2-Emissionswerte drastisch gesenkt werden. Der Fokus liegt dabei vor allem auf den Bereichen Verkehr und Transport.


Förderprogramme im Rahmen der RED II-Initiative

Die Bundesregierung hat in ihrer nationalen Klimastrategie sieben verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese richten sich an öffentliche Träger bzw. Kommunen, die Privatwirtschaft sowie Dritte und werden durch diverse Zusatz- und Sonderprogramme ergänzt:

  1. Kommunalrichtlinie;
  2. Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte;
  3. Klimaschutz durch Radverkehr;
  4. E-Lastenfahrrad-Richtlinie;
  5. Innovative Klimaschutzprojekte;
  6. Mikro-Depot-Richtlinie;
  7. Kälte-Klima-Richtlinie.

Förderberechtigt sind bei allen sieben Programmen vielfältige Ideen und Projekte. Einmal bewilligt, kann sich die finanzielle Unterstützung durch das Bundesumweltministerium auf einen Anteil von 5 % – 100 % belaufen.


Wie können Kommunen und private Organisationen die Förderungen beantragen?

Laufende Ausschreibungen für die verschiedenen Fördertöpfe enden im Zeitraum vom Oktober 2021 bis Juni 2024.

Falls Sie sich mit Ihrer kommunalen Klimamaßnahme für eines der Programme bewerben möchten, so können Sie dies über das Förderportal des Bundes, „easy-Online“. In der Regel reichen hierfür das Einreichen einer Projektskizze sowie das Ausfüllen des formalen Förderantrags aus, um den Prüfungsprozess anzustoßen.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass die Projektträgerschaft am 31.12.2021 zur Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG GmbH) wechselt. Die bundeseigene Gesellschaft des Bundesumweltministeriums löst damit zukünftig Projektträger Jülich als aktuelle Instanz ab.

Mögliche Projektideen für Kommunen und private Organisationen könnten unter anderem sein:

  • Klimaschutzkonzepte;
  • Forschungsvorhaben;
  • Modellversuche;
  • Bildung von Kommunalnetzwerken.

Die Förderungen der Fokusberatung und kommunaler Netzwerkprojekte sind hierbei für den Einstieg besonders zu empfehlen. Sie bilden die Grundlage für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und begünstigen dadurch anschließende Fördermöglichkeiten.


Die richtige Beratung und Orientierung zu möglichen Förderprogrammen

Zugegeben, was hier in der Zusammenfassung recht simpel klingt, kann sich in der Praxis für Kommunen und private Organisationen deutlich komplexer gestalten. Deshalb sollten Sie nicht die Option außer Acht lassen, sich eine helfende Begleitung zur Seite zu holen.

Wir bei grandega können Sie mit unserem integrativen Beratungsansatz und unserer jahrelangen Erfahrung im öffentlichen Sektor bei einer breiten Palette an Dienstleistungen unterstützen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Das Bilden und Koordinieren von interkommunalen Netzwerken, um Ressourcen und Kompetenzen zu bündeln;
  • Fokusberatung in Form von Analysen und Klimaschutzkonzepten, um Ihren Status Quo zu ermitteln und Potenziale aufzuzeigen;
  • Begleitung bei Workshops zur Erstellung und Umsetzung von Projektideen sowie Übernahme der Projektleitung;
  • Hilfe bei Förderanträgen, Projektdokumentationen und Abschlussberichten.

Je nach Art und Gestaltung des Projekts werden anfallende Beratungskosten zum Teil von den Förderprogrammen getragen.

Handeln Sie jetzt, um in Ihrer Stadt den Grundstein für eine klimaneutrale Zukunft zu legen.
In einem kostenlosen Erstgespräch berate ich Sie gerne über die Möglichkeiten einer Förderung in Ihrer Stadt.
Kontaktieren Sie mich dazu gerne.

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